Erklärung zur Barrierefreiheit
PLITCH fördert digitale Inklusion durch eine barrierefreie Website.Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (MegaDev GmbH) sind bemüht, unsere Website www.plitch.com und unsere mobilen Anwendungen für PC und Mobilgeräte im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern barrierefrei zugänglich zu machen.
Für uns gilt folgende Rechtsvorschrift:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Website
Grad der Barrierefreiheit: Vollständig.
Die Website plitch.com wurde im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt und entspricht vollumfänglich den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 in der aktuell gültigen Fassung. Sämtliche Inhalte, Funktionen und Navigationselemente der Website sind barrierefrei gestaltet und für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar.
Einige Thumbnails auf dem Blog können aufgrund technischer Einschränkungen derzeit nicht mit Alt-Texten versehen werden. Da dieses Problem auf Seiten des Anbieters liegt und nicht durch uns selbst behoben werden kann, berufen wir uns auf §17 BFSG. Eine Umstellung auf ein alternatives System würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Eine Lösung des bekannten Problems wurde bereits bei den Entwicklern angefragt und wird, sobald sie vorliegt, innerhalb von maximal drei Wochen umgesetzt.
Eine offizielle Prüfung durch die Stiftung Pfennigparade [Link] ist beauftragt und aktuell in Arbeit.
Die Website plitch.com wurde im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt und entspricht vollumfänglich den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 in der aktuell gültigen Fassung. Sämtliche Inhalte, Funktionen und Navigationselemente der Website sind barrierefrei gestaltet und für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar.
Einige Thumbnails auf dem Blog können aufgrund technischer Einschränkungen derzeit nicht mit Alt-Texten versehen werden. Da dieses Problem auf Seiten des Anbieters liegt und nicht durch uns selbst behoben werden kann, berufen wir uns auf §17 BFSG. Eine Umstellung auf ein alternatives System würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Eine Lösung des bekannten Problems wurde bereits bei den Entwicklern angefragt und wird, sobald sie vorliegt, innerhalb von maximal drei Wochen umgesetzt.
Eine offizielle Prüfung durch die Stiftung Pfennigparade [Link] ist beauftragt und aktuell in Arbeit.
Client
Grad der Barrierefreiheit: Teilweise.
Der PLITCH Client fällt nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da es sich hierbei nicht um ein Produkt handelt, das unter die in § 1 BFSG aufgeführten Dienstleistungen oder Produktkategorien fällt. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG besteht daher nicht.
Unabhängig davon ist die MegaDev GmbH bestrebt, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern:
Die Software kann aktuell noch nicht vollständig ohne Maus bedient werden. Eine entsprechende Funktionalität befindet sich bereits in Arbeit.
Die Software kann aktuell noch nicht vollständig mit einem Screenreader verwendet werden. Eine entsprechende Funktionalität befindet sich bereits in Arbeit.
Ein Erreichen des vollständigen Grades der Barrierefreiheit ist auf freiwilliger Basis bis Ende 2025 geplant.
Der PLITCH Client fällt nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da es sich hierbei nicht um ein Produkt handelt, das unter die in § 1 BFSG aufgeführten Dienstleistungen oder Produktkategorien fällt. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG besteht daher nicht.
Unabhängig davon ist die MegaDev GmbH bestrebt, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern:
Die Software kann aktuell noch nicht vollständig ohne Maus bedient werden. Eine entsprechende Funktionalität befindet sich bereits in Arbeit.
Die Software kann aktuell noch nicht vollständig mit einem Screenreader verwendet werden. Eine entsprechende Funktionalität befindet sich bereits in Arbeit.
Ein Erreichen des vollständigen Grades der Barrierefreiheit ist auf freiwilliger Basis bis Ende 2025 geplant.
iOS/Android App
Grad der Barrierefreiheit: Teilweise.
Die PLITCH Companion App (iOS & Android) fällt nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da es sich hierbei nicht um ein Produkt handelt, das unter die in § 1 BFSG aufgeführten Dienstleistungen oder Produktkategorien fällt. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG besteht daher nicht. Unabhängig davon ist MegaDev GmbH bestrebt, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Die Software entspricht teilweise nicht den Anforderungen an den mindestens benötigten Kontrast.
Die Software entspricht teilweise nicht den Anforderungen an leichte Bedienbarkeit.
Die nächste Version der mobilen App ist schon in Arbeit. Sie wird alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die PLITCH Companion App (iOS & Android) fällt nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da es sich hierbei nicht um ein Produkt handelt, das unter die in § 1 BFSG aufgeführten Dienstleistungen oder Produktkategorien fällt. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG besteht daher nicht. Unabhängig davon ist MegaDev GmbH bestrebt, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Die Software entspricht teilweise nicht den Anforderungen an den mindestens benötigten Kontrast.
Die Software entspricht teilweise nicht den Anforderungen an leichte Bedienbarkeit.
Die nächste Version der mobilen App ist schon in Arbeit. Sie wird alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Sie basiert auf einem Squidler- und Accessability-Cloud-Selbstcheck (https://www.squidler.io/, https://www.accessibilitycloud.com/ ), sowie auf rechtlicher Beratung durch Rechtsanwalt Andreas Pflieger, Fachanwalt für IT-Recht.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2025 aktualisiert
Kontaktmöglichkeit
Sie haben Barrieren auf unserer Website, im Client oder der mobilen App gefunden?
Teilen Sie uns diese gerne mit, damit wir aktiv werden können.
Teilen Sie uns diese gerne mit, damit wir aktiv werden können.

MegaDev GmbH
Kistlerhofstr. 70 / G.88
81379 München
Deutschland
81379 München
Deutschland
Tel:
+49 (0) 89 748 09 266
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
81541 München
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Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
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E-Mail: